Vorsorgeauftrag
Eine Urteilsunfähigkeit ist nicht vorhersehbar und trifft in der Schweiz jeden fünften Erwachsenen unabhängig seines Alters.
In der Lebensphase, in welcher ein Mensch nicht mehr selbst entscheiden kann oder darf, braucht er einen Vorsorgeauftrag. Er bietet Gewähr, dass seine Angelegenheiten nach seinen Wünschen geregelt werden.
Personensorge
Entscheide über Wohnen, Gesundheit, Privatangelegenheiten.
Vermögenssorge
Zahlungsverkehr, Verwaltung des Vermögens, Bankkontakte.
Rechtsvertretung
Vertretung gegenüber Behörden und Privaten.
Vorsorgeauftrag
Patientenverfügung
Dokumentenaufbewahrung
Notfallbox
Fragen und Antworten
Dies kann völlig unerwartet passieren. Durch einen Unfall, eine degenerative Krankheit oder eine Bewusstseinsstörung. Gründe können aber auch Rausch- oder Schwächezustände sein.
Jeder volljährige und urteilsfähige Mensch.
Ohne Vorsorgeauftrag hat die KESB die volle Entscheidungsgewalt.
Ist ein Vorsorgeauftrag vorhanden, prüft die KESB diesen und validiert ihn, wenn er korrekt ausgestellt ist. Dann regeln der oder die Beauftragte Ihre Angelegenheiten.
Achtung: bis zur Hälfte der präsentierten Vorsorgeaufträge werden von der KESB als ungültig zurückgewiesen. Das Dokument muss inhaltlichen und formaljuristischen Aspekten gerecht werden.
Grundsätzlich uneingeschränkt. Mit dem Service der VoBox AG werden die Vorsorgeaufträge periodisch überprüft und automatisch allfälligen gesetzlichen oder administrativen Änderungen angepasst. Sie haben immer ein gültiges Dokument.
Jede handlungsfähige natürliche oder juristische Person. Uneingeschränktes Vertrauen in den Beauftragten sollte die Voraussetzung sein.
Art. 374 ZGB räumt diesen Menschen ein Vertretungsrecht ein. Dieses ist allerdings für lediglich vorübergehende Urteilsfähigkeit anwendbar. Darüber hinaus ist ein Vorsorgeauftrag zwingend.
Ja. Mögliche Gründe sind Eintragungen im Straf- oder Betreibungsauszug oder die Einschätzung der Unfähigkeit, die Beauftragung auszuführen.
Zum Service der VoBox AG rund um den Vorsorgeauftrag gehört auch die Patientenverfügung als integrierter Bestandteil. In dieser werden u.a. die medizinisch gewünschten Massnahmen festgehalten, also auch ob jemand eine Impfung zulassen will oder nicht.
Nach umfassender Beratung erhalten Sie einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Vorsorgeauftrag. Dieser muss entweder komplett von Hand geschrieben sein oder notariell beglaubigt werden. Ergänzungen und Änderungen können handschriftlich dazugetan werden, bei einer maschinellen Ausführung müssen sie jeweils wieder zum Notar.
Der zusätzliche Service der VoBox AG beinhaltet eine digitale Aufbewahrung von Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Testament und allenfalls weiteren Unterlagen. Ein 24/7-Service garantiert, dass ein Arzt oder Behörden das richtige Dokument in kürzester Zeit erhalten.